Es ist uns eine große Freude Ihnen den weiteren Entwicklungsschritt unserer Praxis vorzustellen, denn das Ärztehaus Klosterstraße hat die offizielle Anerkennung als « Ärztehaus im Pauschal-System » erhalten. Ab dem 1. Januar 2018 können wir Ihnen und Ihrer Familie somit eine noch bessere Rundum-Versorgung anbieten. Seit dem 5. Dezember 2017 können Sie sich bei uns einschreiben.
Das vereinfachte pauschale Abrechnungssystem ist eine Form der Finanzierung der Pflege, die bereits seit etlichen Jahren erfolgreich in vielen Regionen Belgiens angewandt und von allen Partnern sehr geschätzt wird. Dieses Angebot entspricht somit in etwa der Eröffnung Ihrer Allgemeinen Medizinischen Akte (AMA), die wir allerdings bisher immer jährlich verlängern mussten.
In dieser neuen Form der multidisziplinären Zusammenarbeit profitieren Sie sowohl im Ärztehaus Klosterstraße als auch Zuhause von unserem Ärzte- und Pflege-Team. Sie bezahlen in unserer Praxis weder für die Behandlung durch unsere Ärzte noch für die Beratung und Behandlung seitens unserer Pfleger und Pflegerinnen. Auch der Weg zur Krankenkasse für die Rückvergütung bleibt Ihnen erspart. In folgenden Fällen wird Ihnen darüber hinaus auch die Visite bei einem externen Allgemeinmediziner erstattet: • Behandlung durch den Bereitschaftsarzt unseres lokalen Notdienstes, • Besuch eines Hausarzt-Kollegen außerhalb unserer „Zone“ 4780 Sankt Vith, 4780 Recht, 4790 Burg-Reuland, 4791 Thommen, 4770 Meyerode, 4770 Deidenberg, 4770 Born und 4770 Medell. • Beratung durch einen externen Allgemeinmediziner auf Empfehlung des Ärztehaus-Teams oder mit Einverständnis des Ärtzehaus-Teams. In diesen vier Situationen zahlen Sie wie bisher die Konsultation und reichen uns anschließend die Behandlungsbescheinigung ein, damit wir Ihnen den offiziellen Tarif - also abzüglich Ihrer Eigenbeteiligung - zurückerstatten können. Sie brauchen auch hier keine Papiere mehr bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.Wir übernehmen ebenfalls die Kosten für alle Pflegeleistungen in unserer Praxis und Zuhause sofern sie von einem unserer Ärzte verordnet wurden oder wir vorab eine Zustimmung für die Leistung gegeben haben. Zu diesem Zweck hat das Ärztehaus Klosterstraße spezielle Kooperationsabkommen mit allen Krankenpflege-Teams unserer Region abgeschlossen.
Zwischen dem eingeschriebenen Patienten, seiner Krankenkasse und dem Team des Ärztehauses Klosterstraße entsteht ein echter Gesundheits-Vertrag, den wir Ihnen hier gerne vorstellen.
Das Ärztehaus engagiert sich
• zu Beratung, Behandlung und Begleitung bei all Ihren gesundheitlichen Fragen, • Ihnen außerhalb der Öffnungszeiten unserer Praxis die Informationen bzgl. des regionalen Bereitschaftsdienstes zur Verfügung zu stellen, • Sie an den Vorsorge-Projekten des Gesundheitszentrums Teil haben zu lassen und Ihre medizinischen Daten für Sie zu verwalten.Sie engagieren sich
• während der Öffnungszeiten unserer Praxis (von montags bis freitags von 08.00 bis 19.00 Uhr) die Ärzte Ihres Ärztehauses zu Rate zu ziehen, • unserem Team jegliche Änderung Ihrer persönlichen Situation, zum Beispiel Umzug oder die Beendigung Ihres Vertrages, schnellstmöglich mit zu teilen, • bei Ihrer Krankenkasse ordnungsgemäß eingetragen zu sein.Ihre Krankenkasse engagiert sich
dem Ärztehaus Klosterstraße einen Pauschalbetrag für die ärztliche und pflegerische Versorgung unserer Patienten zur Verfügung zu stellen. Die Höhe dieses Betrages wird dabei für alle Ärztehäuser zentral durch das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV/INAMI) festgelegt.• Ihr Hausarzt ist auch weiterhin Ihre Vertrauensperson. • Bei Facharzt-Visiten (inkl. Kinderarzt und Gynäkologe), Zahnbehandlungen, Versorgung im Hospital, Kauf von Medikamenten, Blutanalysen und Röntgen-Untersuchungen bezahlen Sie wie gewohnt Ihre Rechnung und erhalten später jeweils die übliche Rückvergütung über Ihre Krankenkasse. Das Gleiche gilt auch für technische Leistungen (EKG, Wundnaht, etc.) die durch einen externen Hausarzt ausgeführt wurden.
Konsultieren Sie einen externen Allgemeinmediziner oder Pfleger in der Region Sankt Vith, Burg-Reuland sowie Teilen der Gemeinde Amel während der offiziellen Öffnungszeiten Ihres Ärztehauses ohne dies vorher mit den Ärzten vom Ärztehaus Klosterstraße abzusprechen, dann tragen Sie die Kosten dieser Behandlung selbst. Weder Ihre Krankenkasse, noch das Ärztehaus können Ihnen in diesem Fall die Visite rückvergüten.
Damit auch Sie von unserem Pauschal-System profitieren können, lassen Sie uns pro Familienmitglied je zwei der drei Dokumente zur Einschreibung im Ärztehaus unterschrieben und datiert innerhalb von 2 Wochen zukommen. Alle Unterlagen sowie weitere Informationen können Sie auch hier auf unserer Webseite leicht herunter laden. Auf Anfrage schicken wir Ihnen sehr gerne zusätzliche Formulare zu und beraten Sie ebenfalls jederzeit persönlich in unseren Praxen.